Edizione del: 06/08/2010
 
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Schweinereien

Ausschaffungsinitiative: Rassismusvorwürfe und EU-Panikmache

 
Die Ausschaffungsinitiative kommt zwar erst am 28. November zur Abstimmung. Die feurigsten Gegner der Initiative haben den Abstimmungskampf allerdings bereits voll lanciert. So hat der SP-Mann Oswald Sigg in der „NZZ am Sonntag“ die Ausweisung von Kriminellen als „Rassismus“ bezeichnet; die Ausweisung von missbräuchlichen Sozialhilfebezügern sei sogar „reiner Rassismus“. Das ist ein happiger Vorwurf, denn Oswald Sigg ist nicht irgend jemand: Der Politologe und Journalist war bis Ende 2009 beim Bund Vizekanzler und Sprecher des Bundesrats.

Wenn die Ausschaffungsinitiative „Rassismus“ oder gar „reiner Rassismus“ ist, dann sind konsequenterweise all jene, welche ihr am 28. November zustimmen, Rassisten. Und da Rassismus gemäss Art. 261bis des Strafgesetzbuches strafbar ist, müssten sie dafür konsequenterweise bestraft werden. Dumm nur für Sigg & Konsorten ist, dass die Initiative völlig legal zur Abstimmung kommt, weil sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst. Eigentlich müssten die Stimmbürger den guten Sigg wegen des Rassismusvorwurfs verklagen: wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung etc.

Wie gesagt: Die Ausschaffungsinitiative verstösst nicht gegen Völkerrecht, jedenfalls nicht gegen „zwingendes“. Die etwas subtiler als Sigg überlegenden Gegner setzen deshalb darauf, dass sie gegen „gewöhnliches“ Völkerrecht verstosse, speziell gegen das EU-Personenfreizügigkeitsabkommen. Dumm für diese Kategorie von Gegnern der Ausschaffungsinitiative ist nämlich, dass gemäss Bundesrat und einem Teil der Rechtswissenschafter neues Verfassungsrecht einem Staatsvertrag vorgeht. Und so befürchten und warnen sie, müsse bei Annahme der Initiative das Abkommen mit der EU gekündigt werden. Die Panik der EU-Befürworter unter den Initiativgegnern ist grenzenlos, deshalb die frühe Panikmache.

Sollte ich mit meinem JA zur Ausschaffungsinitiative als „Rassist“ betrachtet werden (bei der heutigen Bundesgerichtspraxis schliesse ich überhaupt nichts mehr aus), dann bin ich gerne ein „Rassist“, und mit mir wird es die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes gerne sein. Und sollte mein JA zur Ausschaffungsinitiative dazu führen, dass das EU-Personenfreizügigkeitsabkommen einer Zweckmässigkeitsüberprüfung unterzogen und zu unseren Gunsten endlich neu ausgehandelt werden müsste, dann umso besser. Das hofft und erwartet ebenfalls ein guter Teil unseres Volkes gerne.

Die Rassismusvorwürfe und die durchsichtigen Scheinargumente der Gegner der Ausschaffungsinitiative sind rührend. Die Gegner versuchen krampfhaft, ihre eigene – wohl begründete – Panik vor einem JA via Antirassismus-Keule und Panikmache auf das Stimmvolk zu übertragen. Jedes Argument ist ihnen Recht, um die Initiative zu bodigen und dem zahnlosen Gegenvorschlag, der kaum Verbesserungen bringt, zum Durchbruch zu verhelfen. 


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